W-Nord: IKEA-Krötenwanderung

Natur – wegdefiniert und vernichtet

Nach der Grundsteinlegung steht nun das Richtfest an. Ungeachtet der  Proteste von Anwohner*innen und Naturschützer*innen sowie der inzwischen auch anhängigen diversen schwebenden Verfahren wurde dafür Natur wegdefiniert, vernichtet, gebaut und immer weiter Mitwelt in Mitleidenschaft gezogen.

Kröten vs. Kröten ...
Kröten für Kröten … (Foto: BUND)

Welchen Wert haben Natur und Mitwelt?

Wo waren  die ökologische Baubegleitung und wo die Baustellenkontrolle/n, als Luft und Gewässer massiv durch tonnenweise bodenverdichtendes Geofill verunreinigt wurden und dann auch noch – im Frühjahr 2015 umgesiedelte  –  Kröten aus z.T. trockengefallenen oder veralgten Ersatzbiotopen in Scharen zurückwanderten, um ihr angestammtes Gewässer wieder aufzusuchen und dort abzulaichen? Die Tiere hätten den großen alten – historischen – Mühlinghausteich, wenn er denn noch da wäre, nunmehr nur quer über das nicht durch Krötenzaun begrenzte Baufeld erreichen können, wo unzählige schwere Baufahrzeuge fortwährend Erdmassen beweg(t)en. Im Rathaus und auf der Baustelle zähl(t)en allein monetäre Argumente – eine temporäre Baustellen-Stilllegung im Außenbereich war zu viel verlangt… Welchen Wert gesteht man hier der Mitwelt zu?

Findigkeit und Fantasie der Menschen war und ist in W-Nord ebenso wie bei der B7-Sperrung gefragt. Insbesondere als das geplante Zeitfenster überschritten war, wurden die Baustellenschilder zwar auf der A46 angepasst – in W-Nord aber leiteten nicht angepasste Beschilderungen und Fehlinformationen PKW- und LKW-Fahrer*innen in die Sackgasse, aus der sie sich oft nur schwer – und teils mit Beschädigungen – herausmanövrieren konnten. Das nervt – und wäre vermeidbar (gewesen).

„IKEA – in W-Nord?“ – darüber werden die Gerichte entscheiden.

Auch in W-Nord blieb kein anderer Weg. Ortskundig sorgen sich die Menschen darum, dass das Großprojekt dort – am frühzeitig alternativlos bestimmten Wunsch-Standort – den Verkehrsknotenpunkt sprengen würde. Diese Sorge wurde nicht entkräftet, sondern noch bestärkt. Die drohende Gefahr hatte auch der benachbarte Ennepe-Ruhr-Kreis frühzeitig erkannt und mehrfach entsprechende Einwendungen gegen das Großprojekt am offensichtlich falschen Standort erhoben. Auch gegen kalte Enteignung setzen sich Grundeigentümer in W-Nord weiter zur Wehr. Für privatwirtschaftliches Interesse wollen sie weder ihr Eigentum hergeben, noch ihre Gesundheit dauerhaft grenzwertigen Schadstoff-, Lärm- und Erschütterungsbelastungen aussetzen.

Ernste Zweifel an der Machbarkeit blieben und bleiben bestehen.

Einen entsprechenden Hinweis auf die weiterhin ungelöste Verkehrsproblematik nahmen die übergeordneten NRW-Behörden in ihre Genehmigung auf und ziehen – bei Rückstau auf die A46 – sogar die zeitweise oder dauerhafte  Sperrung der Ausfahrten W-Oberbarmen in Betracht. Davon wären dann nicht nur – besorgte – Anwohner*innen betroffen, sondern auch die an eben diese Anschlussstelle angebundenen Wohngebiete und Unternehmen in den Gewerbe- und Industriegebieten mit ihren Mitarbeiter, Kunden- und Lieferantenverkehren …

Krötenwanderungen – grenzüberschreitend

Last but not least: Die aktuellen Diskussionen über Briefkastenfirmen und panama papers sollten nicht davon ablenken, dass monetäre „Krötenwanderungen“ bevorzugt auch – grenzüberschreitend – in undurchsichtig gestalteten Firmengeflechten erfolgen. Damit entziehen sich aber eben jene handelnden Privatpersonen und Firmenlenker ihrer Verantwortung vor Ort! Dort, wo Infrastruktur, Arbeitskraft, Bildung etc. zur Gewinnerzielung genutzt werden, sollte es selbstverständlich sein, dass davon auch angemessene Steuern zurückfließen!
Gewinnmaximierung ohne auch zugleich nach mehr Gemeinwohl zu streben, ist moralisch-ethisch der falsche Weg 😉

Krötenwanderung – traurige Realität in W-Nord und Satire in der heute-show – mitnehmen, was eben geht und (noch so eben) legal ist.

Birte Schneider: Iiiihhh IKEA!! – Heute Show – Schnipsel vom 8.04.2016 8.4.16

Übrigens: Gemeinwohlfreundlich wäre es, freiwillig mehr zu tun, als das gesetzlich geforderte Mindestmaß…