Das Wuppertaler Aktionsbündnis gegen TTIP und andere Freihandelsfallen lädt herzlich ein zur Informations- und Diskussionsveranstaltung
Bedroht der Freihandel unsere Zukunft?
Am Montag, 18. April 2016 diskutieren ab 19:30 Uhr in der Färberei in W-Oberbarmen, Peter-Hansen-Platz 1 über TTIP, CETA und andere Freihandelsabkommen:
Die Gäste:
– Andreas Mucke, Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal
– Andrea Fütterer, Politische Referentin der GEPA, Wuppertal
– Daniel Kolle, Geschäftsführer ver.di Niederberg/Wuppertal
– Michael Kozinowski, Geschäftsführer der Buchhandlung Mackensen, Wuppertal
– Jens Sannig, Superintendent/Pfarrer der Evangelische Kirche im Rheinland
– Rüdiger Theis, Wiesemann & Theis GmbH, IT-Netzwerk Unternehmen, Wuppertal
Die Moderation übernimmt die Journalistin Anke Spiess.
Der Rahmen
Musik und Literatur geben der Veranstaltung den künstlerischen Rahmen und die Färberei als Stadtteilzentrum den Ort der Begegnung.
Untermalt wird die Veranstaltung durch Lesebeiträge des Verbands deutscher Schriftsteller (VS NRW) und musikalische Einlagen von j.caput-Project.
Die Initiatoren:
Das Aktionsbündnis ist ein breites Wuppertaler Bündnis!
Dem Bündnis gehören u. a. auch die lokalen bzw. regionalen Gruppen an von BUND, Greenpeace, attac, Verband Deutscher Schriftsteller sowie die Initiativen EnergiE zum Leben – auch in W-Nord, kein Mensch ist illegal und zahlreiche weitere engagierte Wuppertaler Gruppen.
Das Thema
Ein wichtiger gemeinsamer Kritikpunkt ist der geplante Investorenschutz, der diesen so weitreichende Rechte einräumt, dass sie letztlich über Demokratie, Mitweltschutz, ökologische-solidarische Landwirtschaft etc. stehen und damit Bürger-, Verbraucher- und Mitweltrechte aushebeln.
Aufklärung darüber und die Verhinderung dieser drei Abkommen mit vereinten Kräften ist aktuell das wichtigste Ziel! Diese Abkommen würden mit dem Investorenschutz nicht nur jede andere Initiative gegen Ackergifte, Braunkohleabbau etc. aushebeln sondern auch insgesamt mühsam erkämpfte Bürger- Verbraucher- und Umweltschutzrechte.
Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern für alle beteiligten Staaten und deren Rechtssysteme. Es gibt warnende Stimmen, die erkennen: In Deutschland geht es z.B. faktisch um die Abschaffung des Art. 14 (2) Grundgesetz „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Dies gilt im Übrigen nicht nur für das Eigentum, sondern auch für das Wirtschaften, das – lt. Landesverfassungen – dem Gemeinwohl dienen soll.