Solarpaket – und was drinsteckt

Was in Berlin beschlossen wird, geht uns alle an, auch in Wuppertal und – angesichts Krisen-Gemengelage – das Solarpaket besonders, denn da ist auch hier noch reichlich – bisher zu lange ungenutztes – Potential. Es folgt eine erste Einordnung.

Solarpaket als Teil-Befreiungsschlag für die Solarenergie beschlossen

Das vor einer Woche vom Kabinett beschlossene Solarpaket entlastet die Photovoltaik – zumindest teilweise – von unnötiger Bürokratie. Nach dem Beschluss der Bundesregierung ist nun der Bundestag am Zug. Jetzt können die Abgeordneten das Solarpaket weiter verbessern und zügig beschließen! Es lohnt daher, weiter Ideen zur Stärkung der Solarenergie an die Bundestagsabgeordneten heran zu tragen.

bbeg-PV-Anlage Gymnasium Am Kothen, Wuppertal (BBEn-Video-Portrait)

  1. schnellstmöglicher Energiewechsel auf 100% Erneuerbare hat viele Vorteile
  • Dieser reduziert klimaschädliche Emissionen. So wird Energie aus der Sonne klimafreundlicher.
  • Dies spart den Import teurer fossiler Brennstoffe, macht uns unabhängiger und Energie preiswerter.
  • Zudem bleiben Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Steuerreinahmen vor Ort und schaffen so Teilhabe.
  1. Vereinfachungen für Balkon-Kraftwerke bzw. Steckersolar-Geräte – dank ePetition

Dank von Bürger*innen im Frühjahr 2023 initiierter bundesweiter ePetition mit Anhörung im im Mai 2023 im Bundestags-Petitionsausschuss sowie zahlreicher Anregungen von Bürger*innen, Unternehmen, Wissenschaftler*innen und Behörden nimmt der PV-Ausbau nun rascher und breiter Fahrt auf.
Besonderer Dank für die Balkonsolar-ePetition an den Bundestag – mit über 100.000 Unterschriften – gebührt “Akku-Doktor” Andreas Schmitz und weiteren zu Balkonsolar und BürgerEnergiE Engagierten, deren zahlreiche Hinweise nach Berlin gingen und einbezogen wurden. So hat das Thema richtig Rückenwind bekommen!  Aus der ePetition zur beschleunigten Vereinfachung bei Steckersolar, wurden wichtige Punkte in das Solarpaket mit aufgenommen:

  1. Balkonsolar- bzw. Steckersolar-Anlagen sollen konkret von Bürokratie entlastet werden
  • Zulässig sind nun max. 800 Watt (bisher 600 Watt) je Haushalt (Anm.: oder doch je Stromkreis?)
  • Statt zwei Anmeldungen wird nur noch eine – bei der Bundesnetzagentur/BNA – nötig und auch einfacher
  • Bis zum Ersatz durch intelligente Zähler bzw. sog. „Smart Meter“ werden rückwärtslaufende Stromzähler geduldet.
  • Künftig können Steckersolar-Geräte auch zusätzlich zu Dachsolar-Anlagen betrieben werden
    – ohne unnötige Nachteile für die Dachsolar-Anlage zu riskieren.
  • Zur vollen Wirksamkeit für Steckersolar braucht das Gesetz nun auch noch die Anpassung technischer Normen durch den VDE (genauer DKE) – z.B. auch zulässige Schuko-Stecker
  1. Flächen-Photovoltaik erhält Stärkung und Förderung – leider mit bremsendem Deckel
  • Agri-PV in Kombination mit landwirtschaftlicher Nutzung
  • Parkplatz-PV;
  • Biodiversitäts-PV;
  • Floating-PV

Dabei gilt: Flächen für Solarparks sollen zugleich naturverträglich bereitgestellt werden! Die Bundesländer bekommen die Möglichkeit, neue Flächen für Freiflächensolarparks zu beschränken, wenn Mindestziele erreicht wurden. Die neue Kategorie von “Biodiversitäts-PV” wird z.B. naturverträgliche Landwirtschaft und Moorschutz mit Nutzung von Sonnenenergie kombinieren. Auch so werden Arten- und Klimaschutz gut kombiniert!

  1. Repowering/Erneuerung von Aufdach-Anlagen

Das Ersetzen von alten Solarmodulen durch leistungsfähigere wird besser gefördert, Überförderung wird dabei vermieden – und Kreislauf-Wirtschaft bestenfalls mitgedacht, um Rohstoffe möglichst Ressourcen schonend lange weiter zu nutzen…

  1. Netzanschlüsse beschleunigen und Anschlussleitungen ermöglichen

Das vereinfachte Netzanschlussverfahren wird von bisher 10,8 kW auf Anlagen bis 30 kW erweitert. Zusätzlich: Wege- und Zugangsrechte für Anschlüsse von Erneuerbaren werden erleichtert.

  1. Zertifizierungen für große Solaranlagen vereinfachen:

Anlagenzertifikate werden zukünftig erst ab 270 kW Einspeiseleistung (bisher 135) nötig.
Die vereinfachten Einheitenzertifikate werden leichter zugänglich.

Fazit-1: Für Unternehmen, Landwirt*innen, Bürger*innen und Kommunen wird es einfacher, aber

  • Das Solarpaket bzw. die Sammlung umfasst mehr als 150 Seiten
  • mit nur Teil-Entbürokratisierungen und teilweise verbesserten Rahmenbedingungen
  • und leider bleibt auch der maßgebliche Bremsklotz „Ausschreibungen“ bestehen

Fazit-2: Es steckt einiges drin im Solarpaket, aber es bleiben noch viele Baustellen

  • Warum werden die Dächer nicht vollgemacht – und auch Fassaden, Infrastruktur etc.?
  • Wie werden die aus dem EEG mit fester Einspeisevergütung fallenden Alt/Ü20-Anlagen auch danach noch angemessen vergütet, um wirtschaftlichen Weiterbetrieb (statt Abschaltung) zu sichern?
  • Warum gibt es zeitaufwendige Bürokratie- und Praxis-Checks statt einfach Streichung von Ausschreibungen und Rückkehr zur Festvergütung, mit der das Ur-EEG 2000 gestartet ist?

Fazit-3: Nach dem Solarpaket 1 ist vor dem Solarpaket 2

Das aktuelle Solarpaket ist ein Schritt in die richtige Richtung, mutigere Schritte dürfen und müssen rasch folgen!

Weniger Bürokratie und mehr Bürger*innen-Beteiligung sowie unternehmerische Initiative – rückgekoppelt mit neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen – stärken die Transformation zu mehr Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit mit ökologisch-sozialem und ökonomischem Gleichgewicht zum Erhalt essentieller Lebensgrundlagen!

Weitere Maßnahmen zur echten Entfesselung der Erneuerbaren sind wichtig. Auch hier sind Vorschläge hoffentlich willkommen und rege Beteiligung an Konsultationen weiter erwünscht…

Quellen/vertiefende Links: