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Wie bitte? EEG-Entwurf 2022 verhindert 2 Gigawatt PV-Kraftwerke?

Für den schnellstmöglichen Umstieg auf Energie aus Erneuerbaren Quellen sollten bestmöglich die Hürden aus dem Weg geräumt werden, um diese große Herausforderung endlich gesamtgesellschaftlich anzugehen. Warum drohen stattdessen nun weitere neue Hemmnisse?  (inkl. Aktualisierung Kurztext v 4.7.2022)

EU-Verordnung 2016/631 – gedacht als Türöffner

Bereits per EU-VO aus 2016 sollten Steckersolarmodule bis zu 800 W für jede/n möglich werden. Prima Idee. Bei der Umsetzung in nationales Recht blieben nur noch 600 Watt. Ein Schreibfehler? Leider nein!

Zudem gingen Jahre ins Land, bis diese durch die EU-Richtlinie eröffnete Möglichkeit national Breitenwirkung erzielten konnte. Den rechtssicheren Durchbruch erwirkten Pionier-Initiativen als Nicht-Regierungs-Organisationen/NGOs der Energiewende-Bewegung Danke für diese ausgewiesene Expertise z.B. der DGS eV (Solar-Rebell) und die so wichtige Beharrlichkeit der Vielen!

Kampagne der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz verhalfen 2020 zum Durchbruch

„Die Europäische Union hat in ihrer EU-Verordnung 2016/631 kleine Erzeuger unter 800 Watt als „nicht signifikant“ eingestuft, weil sie „nicht systemrelevant“ seien. Trotzdem wollen die deutschen Netzbetreiber, dass alle Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Leistung, bei ihnen gemeldet werden. Diese Forderung haben sie in die entsprechende Vorschrift (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) hineingeschrieben. Vorgesehen ist dabei für Erzeuger bis 600 Watt AC-Leistung, wozu auch Stecker-Solargeräte nach unserer Definition zählen, ein vereinfachtes Formular. Immerhin muss nicht zwingend eine Elektrofachkraft dieses Formular ausfüllen, das können Sie auch selbst tun, wenn Sie ein Stecker-Solargerät nutzen.“ so heißt es in der PM der Verbraucher-Zentrale NRW aus Anfang 2020, mehr dazu HIER.

Niederschwelliger Einstieg in die Energiewende gelingt mit Steckersolargeräten 

Steckersolargeräte sind mit Wechselrichter, Kabel und Stecker ausgestattete Module. Ein oder zwei solcher Photovoltaik-Module können z.B. am Balkon, auf dem Garagendach oder auf einer Terrasse montiert werden.  Der Anschluss erfolgt über eine zum eigenen Haushalt gehörende Außen-Steckdose. So wird der Strom von der Sonne direkt für die eigenen Haushaltsgeräte verfügbar. Weitere Infos dazu sind z.B. hier zusammen gestellt:  https://www.bbeg.de/unser-angebot/steckersolar/

Der Weg ist also frei? Noch.

Anstatt nun auf die lt. EU bereits 2016 ermöglichten 800 W oder noch besser 900 W (das wären dann 3 Module à 300 W) zu erhöhen, droht aktuell eine weitere unsinnige Hürde aus Berlin. Details s. hier https://mailchi.mp/machdeinenstrom.de/mini-solar-news_27062022

Aktualisierung 4.7.2022 s.u. und hier:  https://mailchi.mp/machdeinenstrom.de/mini-solar-news_04072022#Heading1

Seltsam ist, dass diese im ursprünglichen EEG-Entwurf vom 2.5.2022 des sog. Osterpakets nicht enthalten war. Wie das wann da reingekommen ist und von wem mit welcher Begründung, wäre schon interessant… Der Energiewende dient es so jedenfalls nicht!

Energie selbst ernten: Strom aus der Sonne ©Foto/Quelle privat bpe

Kampagne der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz verhalfen 2020 zum Durchbruch

„Die Europäische Union hat in ihrer EU-Verordnung 2016/631 kleine Erzeuger unter 800 Watt als „nicht signifikant“ eingestuft, weil sie „nicht systemrelevant“ seien. Trotzdem wollen die deutschen Netzbetreiber, dass alle Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Leistung, bei ihnen gemeldet werden. Diese Forderung haben sie in die entsprechende Vorschrift (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) hineingeschrieben. Vorgesehen ist dabei für Erzeuger bis 600 Watt AC-Leistung, wozu auch Stecker-Solargeräte nach unserer Definition zählen, ein vereinfachtes Formular. Immerhin muss nicht zwingend eine Elektrofachkraft dieses Formular ausfüllen, das können Sie auch selbst tun, wenn Sie ein Stecker-Solargerät nutzen.“ so heißt es in der PM der Verbraucher-Zentrale NRW aus Anfang 2020, mehr dazu HIER.

Appell an die Bundestagsabgeordneten für Wuppertal/Region 

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete in Wuppertal/Region,

es stellt sich die Frage, wie sich der aktuelle EEG-Entwurf 2022, der faktisch 2 Gigawatt PV-Kraftwerke – steckerfertige Erzeugungsanlagen/Balkonkraftwerke mit max. 0,6 kVA – verhindern würde, mit der Bergischen Erklärung aus 2012 (!) vereinbaren lässt, in der sich die hiesigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten bereits auf das gemeinsame Ziel „100% Erneuerbare Energien im Bergischen Land“ verständigt haben?

Energiewende in Deutschland kann weiter nur mit Beteiligung der Bürger*innen erfolgreich sein.

Aktualisierung vom 4.7.: gekürzt auf max. 2990 Zeichen, nun passend für den ePosteingang der MdBs:

Sehr geehrte/r Frau/Herr XXX,

es ist eine Binsenweisheit, dass die Energiewende in Deutschland nur unter der Beteiligung der Bürger erfolgreich sein kann. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf für das „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien“ vereint viele gute Ideen hierzu. Allerdings ist auch ein Vorhaben enthalten, welches der Erreichung dieses Ziels entgegen wirkt.

Es geht dabei um die in der Novelle des EEG vorgesehene Erweiterung der  in §52 festgelegten Sanktionen für die Nichteinhaltung der technischen Vorgaben nach §9. In der aktuell noch gültigen Fassung des Gesetzes beschränken sich diese auf die Streichung der EEG-Vergütung. Der neue Gesetzesentwurf sieht jedoch vor, dies um eine zusätzliche Strafzahlung zu erweitern. Dies würde jedoch dazu führen, dass rund 200 Megawatt bereits installierter Photovoltaik-Kraftwerke wieder abgebaut und potenziell weitere 2 Gigawatt gar nicht erst installiert werden. Konkret geht es dabei um sogenannte „steckerfertige PV-Systeme“ oder auch „Balkonkraftwerke“. Das sind laienbedienbare Photovoltaik-Kraftwerke mit einer Leistung von maximal 0,6 kVA zur Eigenversorgung und Vergütungsverzicht bei eventueller geringer Einspeisung.

Aktuell sind rund 500.000 dieser Geräte am Netz. Marktkenner schätzen das Potenzial jedoch auf mindestens 5 Millionen Systeme. Der Ausbau mit diesen Kleinkraftwerken weist seit etwa 3 Jahren exponentielles Wachstum auf. Aufgrund der insgesamt geringen Leistung der Geräte sind diese nicht auf die Beschränkung der Wirkleistung auf 70% der installierten Leistung ausgelegt, sondern aktuell auf ca. 75 bis 80%. Zu einer Begrenzung auf 70% gibt es auch aus Gründen des Netzmanagements keinen Anlass, da der Großteil der Energie ohnehin direkt im Haushalt verbraucht wird. Damit entsprechen sie nicht den Anforderungen nach §9 EEG.

Bleibt die EEG-Novelle in der aktuellen Fassung bestehen, würde daher diese vielversprechende Entwicklung bei der aktiven Beteiligung der Bürger – insbesondere auch von Mietern, Wohnungseigentümern und von Hausbesitzern mit nicht geeigneter Dachfläche oder anderen Hinderungsründen – bei der Energiewende mit einem Schlag beendet. Zudem würden die Bemühung von Netzbetreibern, Bundesnetzagentur und anderen Akteuren um eine höhere Anmeldequote der Geräte zunichte gemacht.

Aus diesen Gründen fordere ich Sie dazu auf, bei Ihrer Arbeit in den Ausschüssen und bei den Beratungen im Plenum darauf hinzuwirken, dass bei der Neufassung des §52 EEG eine Leistungsgrenze von min. 0,6 kVA eingeführt wird, unterhalb derer die Strafzahlungen nicht anfallen. Dies wäre der richtige Schritt, um weiterhin einem Großteil der Bürger die Möglichkeit zu geben, aktiv am großen Ziel der Klimaneutralität unseres Energiesystems mitzuwirken.

Ich baue auf Ihre Unterstützung in dieser wichtigen Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Ende Kurz-Mustertext vom 4.7.2022

Weitere Infos gibt es hier:  https://mailchi.mp/machdeinenstrom.de/mini-solar-news_04072022#Heading1

„Mit Klick auf den Button kannst du auf den Seiten des Bundestags deine*n Bundestagsabgeordnete*n ermitteln. Mit Klick auf den/die jeweilige*n Abgeordnete*n kommst du auf ihre/seine Profilseite. Dort kannst du auf „Kontakt“ klicken und in das dann auftauchende Kotaktformular den o.g. Text eintragen.

So trägst du mit dazu bei, dass das Balkonkraftwerk auch weiterhin sinnvoll und legal genutzt werden kann!“

Anm.: 

Die 4 Wuppertaler MdBs sind bereits informiert. Dies übernahmen wir als in der bbeg engagierte Bürger*innen, aber gerne auch selbst anmahnen… 

Das Gender-Sternchen des unsererseits redaktionell überarbeiteten Langtext entfiel im Kurz-Mustertext wg. Zeichenbegrenzung.

Langtext vom 1.7.2022 (redaktionell überarbeitet bzgl. Gender…):

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf zum „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien“ vereint viele gute Ideen hierzu. Allerdings ist auch ein Vorhaben enthalten, welches der Erreichung dieses Ziels mehr als abträglich sein wird.

Es geht dabei um die Erweiterung der in der Novelle des EEG vorgesehenen Sanktionen für die Nichteinhaltung der technischen Vorgaben nach §9 EEG. In der aktuell gültigen Fassung des EEG sind diese in §52 festgelegt und beschränken sich auf die Streichung der EEG-Vergütung. Dies ist eine sinnvolle und ausreichende Sanktion, um die Sicherheit von elektrischen Anlagen und die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten.

Die im neuen Gesetzesentwurf enthaltene Novelle des EEG sieht jedoch vor, die Sanktionen um eine zusätzliche Strafzahlung zu erweitern. Dies würde jedoch dazu führen, dass rund 200 Megawatt bereits installierter Photovoltaik-Kraftwerke wieder abgebaut und potenziell weitere 2 Gigawatt gar nicht erst installiert werden. Konkret geht es dabei um sogenannte „steckerfertige PV-Systeme“ oder auch „Balkonkraftwerke“. Das sind laienbedienbare Photovoltaik-Kraftwerke mit einer Leistung von maximal 0,6 kVA zur Eigenversorgung und Vergütungsverzicht bei eventueller geringer Einspeisung.

Aktuell sind rund 500.000 dieser Geräte am Netz. Marktkenner*innen schätzen das Potenzial jedoch auf mindestens 5 Millionen Systeme. Der Ausbau mit diesen Kleinkraftwerken weist seit etwa 3 Jahren exponentielles Wachstum auf. Aufgrund der insgesamt geringen Leistung der Geräte sind diese nicht für die Beschränkung der Wirkleistung auf 70% der installierten Leistung ausgelegt, sondern aktuell auf ca. 75 bis 80%. Zu einer Begrenzung auf 70% gibt es auch aus Gründen des Netzmanagements keinen Anlass, da der Großteil der Energie ohnehin direkt im jeweiligen Haushalt verbraucht wird. Damit entsprechen sie nicht den Anforderungen nach §9 EEG und entlasten vielmehr die Netze tatsächlich!

Bleibt die EEG-Novelle in der aktuellen Entwurfs-Fassung bestehen, würde diese bisher erfreulich gut angenommene und vielversprechende Entwicklung mit aktiver Beteiligung der Bürger*innen – insbesondere auch von Mieter*innen, Wohnungseigentümer*innen und von Hausbesitzer*innen mit nicht geeigneter Dachfläche oder anderen Hinderungsründen – bei der Energiewende schlicht beendet. Zudem würden die Bemühungen von Netzbetreibenden, Bundesnetzagentur und anderen Akteur*innen um eine höhere Anmeldequote der Geräte zunichte gemacht.

Aus diesen Gründen fordere ich und fordern wir – als Energiewende-Bewegung – Sie dazu auf, bei Ihrer Arbeit in den Ausschüssen und bei den Beratungen im Plenum darauf hinzuwirken, dass bei der Neufassung des §52 EEG eine Leistungsgrenze von min. 0,6 kVA eingeführt wird, unterhalb derer die Strafzahlungen nicht anfallen. Dies wäre der richtige und wichtige Schritt, um weiterhin zahlreichen Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, auch selbst aktiv am großen Ziel der Klimaneutralität unseres Energiesystems durch schnellstmöglichen Umstieg auf die Erneuerbaren mitzuwirken und an der Solar-Ernte teilzuhaben.

Ende Langtext

Eine dringende Änderung wäre zudem die schnellstmögliche Umsetzung des sog. EU-Winterpakets vom 30.11.2016 „Saubere Energie für alle Europäer*innen“ bzw. der Richtlinie 2018/2001/EU zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II), die gemeinschaftliche Eigenversorgung, Mieterstrom und Energy-Sharing schon längst ermöglicht hätte: https://www.buendnis-buergerenergie.de/veroeffentlichungen/publikationen

Weitere für eine gelingende Energiewende ergänzte wichtige Hintergrund-Informationen:

Auch brauchen wir alle erneuerbaren Quellen, um Energie aus Sonne, Wind, Wasser, Reststoff-Biomasse und Geothermie zu erzeugen. Auf diesem Pfad ist die Gesetzgebung wohl nicht, obwohl das doch der Pfad in die Unabhängigkeit von Energie-Importen wäre: Neue Studie: Bundesregierung plant Abschaffung heimischer erneuerbarer Energien in Höhe von 50% der russischen Energielieferungen  | Hans-Josef Fell (hans-josef-fell.de)

Machen Sie nun bitte rasch den Weg frei, damit wir – als Teil der Transformation – die Energieversorgung gemeinsam zukunftsfähig auf 100% Erneuerbare umbauen können!  Wie dies sektorenübergreifend gelingen kann, haben wir in drei Arbeitspapieren des bereits Anfang 2017 bundesweit zum raschen Umstieg auf die Erneuerbarem initiierten NGO-übergreifenden „Runder Tisch“ (RT)  http://www.energiewende-2030.de dargelegt, nachzulesen gerne hier: https://energiewende-2030.de/arbeitspapiere-des-runden-tisches/

Last but not least folgen hier nochmal Gedanken zum Osterpaket und was nun wichtig wäre, anstatt weitere Hürden aufzubauen: https://energiewende-2030.de/wp-content/uploads/2022/03/PM-Osterpaketentwurf.pdf

Ich baue bzw. wir bauen auf Ihre Einsicht und Unterstützung in dieser essentiell wichtigen Angelegenheit
und verbleibe/n mit freundlichen Grüßen.