AKTUALISIERUNG vom 24.11.2017 zum Hambacher Wald
Es ist eine recht einfache Rechnung:
mehr Kohleförderung/Verbrennung = mehr Treibhausgase,
weniger Bäume = weniger frische Luft, weniger Wasser,
mehr Klimawandel = mehr Flüchtlinge
Gerichtsurteil des VG Köln “Hambacher Wald”:
Die BUND-Klage, den Braunkohletagebau Hambach zu stoppen, wurde abgewiesen. “Konkret ging es um die Rodungen von jahrtausendealten Bäumen. Während auf Bundesebene parteiübergreifend klar ist, dass der Kohleausstieg kommt und das Abbaggern des Hambacher Waldes damit nicht notwendig ist, wollen die Ewiggestrigen wie RWE und die schwarz-gelbe Landesregierung NRW rückwärtsgewandte Fakten schaffen.”
(Oliver Krischer, B90/Grüne, MdB)
gemeinsame PM initiiert von Klima-Allianz & BUND und mitgezeichnet durch 50 weitere NGO – zum Urteil des VG Köln:
RWE nutzt politisches Machtvakuum aus; Zivilgesellschaft fordert Aus für Rodung des Hambacher Waldes
Berlin, 24.11.2017 – Der Hambacher Wald droht weiterhin den Baggern von RWE zum Opfer zu fallen, denn heute wurde die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Tagebau Hambach abgewiesen. Allerdings ist das noch nicht die letzte Entscheidung in der Sache. Der Energiekonzern RWE hatte in der aktuellen Verhandlung ein Vergleichsangebot des Gerichts abgelehnt, welches den Hambacher Wald verschont hätte trotz Fortführung der Braunkohlenförderung. Dazu erklären die Klima-Allianz Deutschland, der BUND und 50 weitere Organisationen
http://www.klima-allianz.de/presse/meldung/rwe-nutzt-politisches-machtvakuum-aus-zivilgesellschaft-fordert-aus-fuer-rodung-des-hambacher-waldes/
KOMMENTAR des BUND-Vorsitzenden Hubert Weiger: Antrag auf Zwischenverfügung an OVG
BUND-Klage gegen Tagebau Hambach – Land NRW und RWE setzen ohne Not auf Zerstörung des Hambacher Waldes
Das Verwaltungsgericht Köln hat heute die Klage des BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen gegen die Fortführung des Tagebaus Hambach abgewiesen. Damit konnte in dieser Instanz die Rodung des Hambacher Waldes noch nicht gestoppt werden. Der BUND NRW beantragt die Berufung. Es ist jedoch zugleich ein Eilverfahren beim Oberverwaltungsgericht Münster in der Sache anhängig, welches der BUND mit einem heute gestellten Antrag auf Zwischenverfügung beschleunigen will. Hier besteht eine weitere Chance, die Rodungen vorerst zu stoppen. Dazu erklärt Vorsitzender des BUND:
https://www.bund.net/aktuelles/detail-aktuelles/news/kommentar-bund-klage-gegen-tagebau-hambach-land-nrw-und-rwe-setzen-ohne-not-auf-zerstoerung-des-ha/
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