Liebe für Arten- und Klimaschutz Aktive, Unterstützende und Interessierte,
anbei folgen spannende Infos – gerne auch zum Mitmachen:
am 7.2. und 6.3. jeweils um 19 Uhr in der Bergischen VHS:
Klima gut machen, am 7.2.: https://www.njuuz.de/home/politik/klima-gut-machen-damit-alle-gewinnen/ Nach Bestandsaufnahme am 10.1.2024 und angeregter Diskussion zur spannenden Frage, wer was tun müsse, geht es weiter: in der traditionellen Kooperations-Reihe von Klimanetzwerk Wuppertal in/mit der Bergischen VHS „mittwochs fürs Klima“ am 7.Februar mit Lösungsansätzen zum Klimaschutz und am 6.März mit mehr Arten- und Biodiversität. Dabei geht es stets um WinWin – für den eigenen Geldbeutel, das Klima und unsere Mitwelt. Die Klimakrise wird spürbarer, Risiken wachsen, und Handeln auf allen Ebenen war nie so dringend wie heute. Kommt vorbei, teilt Wissen, diskutiert und macht mit!
Allen Unkenrufen zum Trotz: 2023 war ein erfolgreiches Energiewendejahr, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie: https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8451
Verpackungen als Boomerang, essbar und Kunststoffe recycelbar
Circular Valley/Kreislauf-Wirtschaft: Bewerbung für Start-ups für Batch6 noch bis zum 18.2., zur „Value Chain Orchestration“, kurz: Lieferketten-Organisation: einfach machen, wo sich aktuell Politik und Wirtschaft schwer tun…: https://circular-valley.org/tender_batch6
Leider hat die EU-Kommission am 16. November die Wiederzulassung von Glyphosat beschlossen. Nun geht es in 2024 darum, ein nationales Verbot durchzusetzen. Glyphosat darf in Deutschland keine Produkt-Zulassung erhalten. https://aktion.bund.net/besser-ohne-gift
Mach/t mit bei Demos FÜR Demokratie und Rechtsstaat:
nach Investigativ-Recherche und Enthüllung zum Geheimtreffen in Potsdam setzen viele Menschen Zeichen, z.B. City-Talk-Andernach zur Demo gegen rechts auch in W: ab Min. 9:19 bis 13:28 https://www.youtube.com/watch?v=lM4yQa8a-WM
im Webinar Wirtschaft anders denken: Wachstumskritik
Liebe für Arten- und Klimaschutz Aktive, Unterstützende und Interessierte,
wie bereits in der Weihnachts-RundMail angekündigt, folgen anbei weitere Infos – veröffentlicht nun auch hier auf meiner website mit eigenen Fotos oder Kampagnen share-pics:
Das Klimanetzwerk Wuppertal lädt wieder mittwochs zu Austausch und Diskussion in die Bergische VHS ein, Termine: am 10.1., 7.2. und 6.3. jeweils um 19 Uhr Die Klimakrise wird spürbarer, Risiken wachsen, und Handeln auf allen Ebenen war nie so dringend wie heute. https://www.njuuz.de/home/politik/klima-gut-machen/
Wir haben es satt – Demo 20.01.24 12:00 in Berlin:
mit Mitfahr-Gelegenheit: Der Bioland-Lammertzhof in Kaarst organisiert Busse, Bei Interesse gerne Anmeldung bis Sonntag,13.01. Der erste fährt von Freitag 5 Uhr (Abfahrt am Lammertzhof und Haltestelle Büttgen der S8) bis Montag 13 Uhr (Abfahrt ab Berlin). Der zweite ist geplant für Samstag 4 Uhr (Abfahrt ab Berlin, 4.30 Uhr Abfahrt ab Düsseldorf HBF) und Rückfahrt Sonntagmittag (12 Uhr ab Berlin). Ein Wechsel zwischen den Bussen wird auch möglich (z.B. mit den ersten hin und dem zweiten zurück oder umgekehrt). Übernachtungen in der Jugendherberge und in einem Hotel am Tiergarten werden auch angeboten. Nach der Demo ist Aufwärmen möglich u.a. im Heinrich Böll Haus bzw. Zelt, Berlin;
Auch darum geht es dort: Wissen, was auf den Teller kommt: Die EU-Kommission hat Anfang Juli den Verordnungs-Vorschlag vorgelegt, und schnell war klar: dieser Vorschlag darf nicht durchkommen! Denn der vorliegende Entwurf will die EU-weit geltenden Gentechnik-Vorschriften massiv aufweichen. Ein Großteil der neuen Gentechnik-Produkte würde nicht mehr gekennzeichnet, alle Schutzmöglichkeiten und Haftungsregelungen würden abgeschafft. Das wäre das Aus für die gentechnikfreie konventionelle und ökologische Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung! https://www.abl-ev.de/initiativen/gentechnik-petition
Noch Ende 2023 hatte ein buntes Bündnis in die Färberei eingeladen: Runder Tisch für ein gutes Zusammenleben anstatt Demokratiefeindlichkeit. Hier ist das dort verabschiedete Manifest im Wortlaut herunterzuladen: Zum Manifest „Wie wollen wir leben?“
Klimaschäden 2023: Die volkswirtschaftlichen Gesamtschäden von 250 Milliarden Dollar entsprachen ungefähr dem Schnitt der vergangenen fünf Jahre. Der längerfristige Trend zeigt jedoch nach oben: Inflationsbereinigt lagen die Gesamtschäden im Zehn-Jahres-Schnitt (2013 bis 2022) bei 230 Milliarden Dollar, im Mittel der 30 Jahre von 1993 bis 2022 waren es noch 180 Milliarden. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/naturkatastrophen-ueberschwemmung-gewitter-erdbeben-munich-re-100.html
CORRECTIV: das erste spendenfinanzierte Medium in Deutschland. Als vielfach ausgezeichnete Redaktion steht das Team für investigativen Journalismus, löst öffentliche Debatten aus, arbeitet mit Bürgerinnen und Bürgern an Recherchen und fördert die Gesellschaft mit Bildungsprogrammen. https://correctiv.org/…
Kontext/Zusammenhänge und Lösungen
Ringvorlesung Klimakrise und Nachhaltigkeit der Students for Future u.a. im Wintersemester 2023/24: am 16. bzw. nun am 30.Januar 2024 um 18 Uhr AStA-Ebene: Nachhaltigen Konsum ermöglichen – eine Gemeinschaftsaufgabe? mit Laura Behrmann und Markus Kühlert https://transzent.uni-wuppertal.de/de/lehre/ringvorlesung-klimakrise-nachhaltigkeit/
Man kann es kaum glauben, aber auch am – durch drei Bundesautobahnen, Kreuz W-Nord etc – vom Auto, inkl. hohem Verkehrsaufkommen mit reichlich Schwerlastverkehr, geprägten Stadtrand W-Nord leben Menschen, die Bedürfnisse für Fuß- und Radverkehr haben und diese auch einfordern…
Rad-Demo, weil…
Auch im Norden Wuppertals im Umfeld von Ikea, Turbokreisel und Autobahnkreuz… leben Menschen, die unter der Abhängigkeit vom Auto leiden. Auch hier möchten Eltern ihre Kinder tatsächlich zu Fuss oder mit dem Rad aus dem Haus lassen und sich auch ältere Menschen sicher zu Fuß im öffentlichen Raum bewegen.
Dafür geht es gemeinsam auf die Straße: Per Fahrrad geht es über die Wittener Str. und Schmiedestr zum Turbokreisel am Mollenkotten. Es geht um sichere Wege auch für Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind.
Die Aktion ist angemeldet, genehmigt und wird durch die Polizei begleitet.
Eckdaten
Fahrrad-Demo am Freitag, 29.9.2023 um 17:00 Uhr Start Bushaltestelle Silberkuhle Ziel: Schmiedestr./Mollenkotten, Abschluss: Gut Einern (vormals Gaststätte Winkelmann)
Die Idee zur Rad-Demo entstand bei der Mitmach-Konferenz am 30.4.2023 in Wuppertal-Nord, im Biergarten des Hotel/Restaurant Westfalenkrug https://wuppertal.mitmach-region.org/.
Dankenswerterweise hatte der ADFC im Rahmen der diesjährigen Europäischen Mobilitätswoche am 19.9. zu einer gut besuchten Podiumsdiskussion in die Pauluskirche eingeladen. Es ging um „Wuppertal Fahrradstadt 2025 – wann geht es endlich los?“ Diese Frage gilt auch in den Stadtrandräumen – und wie bereits im Diskussionsbeitrag während der Veranstaltung angemerkt – wird dort für farbige Markierungen Zebrastreifen & Co zur Beschleunigung bei Bedarf gerne selbst Hand mit angelegt… https://www.njuuz.de/home/politik/wuppertal-fahrradstadt-2025-gemeinsam-und-mutig-zur-umsetzung/
Was in Berlin beschlossen wird, geht uns alle an, auch in Wuppertal und – angesichts Krisen-Gemengelage – das Solarpaket besonders, denn da ist auch hier noch reichlich – bisher zu lange ungenutztes – Potential. Es folgt eine erste Einordnung.
Solarpaket als Teil-Befreiungsschlag für die Solarenergie beschlossen
Das vor einer Woche vom Kabinett beschlossene Solarpaket entlastet die Photovoltaik – zumindest teilweise – von unnötiger Bürokratie. Nach dem Beschluss der Bundesregierung ist nun der Bundestag am Zug. Jetzt können die Abgeordneten das Solarpaket weiter verbessern und zügig beschließen! Es lohnt daher, weiter Ideen zur Stärkung der Solarenergie an die Bundestagsabgeordneten heran zu tragen.
bbeg-PV-Anlage Gymnasium Am Kothen, Wuppertal (BBEn-Video-Portrait)
schnellstmöglicher Energiewechsel auf 100% Erneuerbare hat viele Vorteile
Dieser reduziert klimaschädliche Emissionen. So wird Energie aus der Sonne klimafreundlicher.
Dies spart den Import teurer fossiler Brennstoffe, macht uns unabhängiger und Energie preiswerter.
Zudem bleiben Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Steuerreinahmen vor Ort und schaffen so Teilhabe.
Vereinfachungen für Balkon-Kraftwerke bzw. Steckersolar-Geräte – dank ePetition
Dank von Bürger*innen im Frühjahr 2023 initiierter bundesweiter ePetition mit Anhörung im im Mai 2023 im Bundestags-Petitionsausschuss sowie zahlreicher Anregungen von Bürger*innen, Unternehmen, Wissenschaftler*innen und Behörden nimmt der PV-Ausbau nun rascher und breiter Fahrt auf. Besonderer Dank für die Balkonsolar-ePetition an den Bundestag – mit über 100.000 Unterschriften – gebührt “Akku-Doktor” Andreas Schmitz und weiteren zu Balkonsolar und BürgerEnergiE Engagierten, deren zahlreiche Hinweise nach Berlin gingen und einbezogen wurden. So hat das Thema richtig Rückenwind bekommen! Aus der ePetition zur beschleunigten Vereinfachung bei Steckersolar, wurden wichtige Punkte in das Solarpaket mit aufgenommen:
Balkonsolar- bzw. Steckersolar-Anlagen sollen konkret von Bürokratie entlastet werden
Zulässig sind nun max. 800 Watt (bisher 600 Watt) je Haushalt (Anm.: oder doch je Stromkreis?)
Statt zwei Anmeldungen wird nur noch eine – bei der Bundesnetzagentur/BNA – nötig und auch einfacher
Bis zum Ersatz durch intelligente Zähler bzw. sog. „Smart Meter“ werden rückwärtslaufende Stromzähler geduldet.
Künftig können Steckersolar-Geräte auch zusätzlich zu Dachsolar-Anlagen betrieben werden – ohne unnötige Nachteile für die Dachsolar-Anlage zu riskieren.
Zur vollen Wirksamkeit für Steckersolar braucht das Gesetz nun auch noch die Anpassung technischer Normen durch den VDE (genauer DKE) – z.B. auch zulässige Schuko-Stecker
Flächen-Photovoltaik erhält Stärkung und Förderung – leider mit bremsendem Deckel
Agri-PV in Kombination mit landwirtschaftlicher Nutzung
Parkplatz-PV;
Biodiversitäts-PV;
Floating-PV
Dabei gilt: Flächen für Solarparks sollen zugleich naturverträglich bereitgestellt werden! Die Bundesländer bekommen die Möglichkeit, neue Flächen für Freiflächensolarparks zu beschränken, wenn Mindestziele erreicht wurden. Die neue Kategorie von “Biodiversitäts-PV” wird z.B. naturverträgliche Landwirtschaft und Moorschutz mit Nutzung von Sonnenenergie kombinieren. Auch so werden Arten- und Klimaschutz gut kombiniert!
Repowering/Erneuerung von Aufdach-Anlagen
Das Ersetzen von alten Solarmodulen durch leistungsfähigere wird besser gefördert, Überförderung wird dabei vermieden – und Kreislauf-Wirtschaft bestenfalls mitgedacht, um Rohstoffe möglichst Ressourcen schonend lange weiter zu nutzen…
Netzanschlüsse beschleunigen und Anschlussleitungen ermöglichen
Das vereinfachte Netzanschlussverfahren wird von bisher 10,8 kW auf Anlagen bis 30 kW erweitert. Zusätzlich: Wege- und Zugangsrechte für Anschlüsse von Erneuerbaren werden erleichtert.
Zertifizierungen für große Solaranlagen vereinfachen:
Anlagenzertifikate werden zukünftig erst ab 270 kW Einspeiseleistung (bisher 135) nötig. Die vereinfachten Einheitenzertifikate werden leichter zugänglich.
Fazit-1: Für Unternehmen, Landwirt*innen, Bürger*innen und Kommunen wird es einfacher, aber
Das Solarpaket bzw. die Sammlung umfasst mehr als 150 Seiten
mit nur Teil-Entbürokratisierungen und teilweise verbesserten Rahmenbedingungen
und leider bleibt auch der maßgebliche Bremsklotz „Ausschreibungen“ bestehen
Fazit-2: Es steckt einiges drin im Solarpaket, aber es bleiben noch viele Baustellen
Warum werden die Dächer nicht vollgemacht – und auch Fassaden, Infrastruktur etc.?
Wie werden die aus dem EEG mit fester Einspeisevergütung fallenden Alt/Ü20-Anlagen auch danach noch angemessen vergütet, um wirtschaftlichen Weiterbetrieb (statt Abschaltung) zu sichern?
Warum gibt es zeitaufwendige Bürokratie- und Praxis-Checks statt einfach Streichung von Ausschreibungen und Rückkehr zur Festvergütung, mit der das Ur-EEG 2000 gestartet ist?
Fazit-3: Nach dem Solarpaket 1 ist vor dem Solarpaket 2
Das aktuelle Solarpaket ist ein Schritt in die richtige Richtung, mutigere Schritte dürfen und müssen rasch folgen!
Weniger Bürokratie und mehr Bürger*innen-Beteiligung sowie unternehmerische Initiative – rückgekoppelt mit neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen – stärken die Transformation zu mehr Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit mit ökologisch-sozialem und ökonomischem Gleichgewicht zum Erhalt essentieller Lebensgrundlagen!
Weitere Maßnahmen zur echten Entfesselung der Erneuerbaren sind wichtig. Auch hier sind Vorschläge hoffentlich willkommen und rege Beteiligung an Konsultationen weiter erwünscht…
und aktueller Newsletter vom 22.8. von Hans-Josef Fell, Mitglied im deutschen Bundestag 1998 bis 2013, Mit-Autor Ur-EEG 2000 (Erneuerbare Energien Gesetz), Präsident der Energy-Watch-Group e.V., Botschafter 100% Erneuerbare Energien, langjähriger Rats-Kollege im Bündnis-BürgerEnergie e.V., zudem Mitglied bei B90/Die Grünen, s. hier: https://hans-josef-fell.de/2023/08/22/das-solarpaket-der-bundesregierung-und-seine-bewertung/
Zwar wurde der Kohleausstieg von 2038 auf 2030 vorverlegt, aber in dieser Zeit darf jetzt deutlich mehr Kohle, nämlich die unter und um Lützerath liegt, gehoben werden, so dass die Klimaziele von Paris definitiv ebenso gerissen werden wie die nationalen und vermutlich auch das Vertrauen in zukunftsfähige Entscheidungen…
Trotz eindeutigemUmfrage-Ergebnis…
72% der Bevölkerung in Deutschland sprechen sich in einer Umfrage gegen den Abriss weiterer Dörfer für die Braunkohle aus. Nur 14% der Befragten befürworten die Abbaggerung, weitere 14% machen keine Angabe.
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2051 Personen zwischen dem 22. und 25.10.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
Das weltweit erfolgreiche Künstlerpaar Christo und Jeanne-Claude ist vielen Menschen bekannt z.B. durch das Erstprojekt gestapelter Ölfässer in Köln oder auch das verhüllte Reichstagsgebäude.. Ein Herzensprojekt wurde mit der Kamera begleitet, zu sehen am 9.9.um 20:30 Uhr im Wandelgarten.
Herzliche Einladung
zu einem weiteren Sommerfilm im Wandelgarten am 9.9.2022 um 20:30 Uhr , Luisenstr. 110 in 42103 Wuppertal
Dies war das letzte gemeinsame Großprojekt des weltweit erfolgreichen Künstlerpaares Christo und Jeanne-Claude. Im Februar 2005 verwandelten sie für 16 Tage den New Yorker Central Park in eine Märchenlandschaft aus Licht und Farbe. Safranfarben leuchtende Stoffbahnen wehten an 7503 Toren über 37 Kilometer Fußweg. Seit 1979 hatten Christo und Jeanne-Claude um die Realisierung von „The Gates“ gekämpft.
Film-Team
Albert Maysles und Antonio Ferrera haben den langen oft steinigen Weg mit der Filmkamera begleitet. In einmaligen Aufnahmen dokumentieren sie die außergewöhnliche Leistung des charismatischen Künstlerpaares, die weit über das Künstlerische hinausgehen.
Wirken in Deutschland
In Deutschland wurde das Künstlerpaar insbesondere durch die Verhüllung des Berliner Reichstagsgebäudes im Jahre 1995 populär. Das Lebenswerk von Christo wurde nach dessen Tod im Jahr 2020 von der Bundesregierung gewürdigt. So schrieb Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) auf Twitter, Christo habe „die Menschen weltweit gelehrt, neu und schärfer zu sehen.“ Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) äußerte sich dahingehend, dass Christo und Jeanne-Claude „mit Kunst unsere Welt bereichert“ hätten. Mit der Verhüllung des Reichstages habe Christo „unserem wiedervereinten Land ein spektakuläres Denkmal“ gesetzt, so der Bundesaußenminister auf Twitter. www.wikipedia.de
Glückwunsch: Erneuerbare im Wandelgarten
Nach einer geraumen Zeit der Umstellung von Strom aus den Nachbarhäusern gibt es nun eine eigene PV-Anlage im Wandelgarten. Die funktioniert auch mit der wenigen Sonne bei der engen Bebauung und macht das Wandelgarten-Team und die IG Luisenstr. unabhängig. Der Entwickler und Hersteller dieser PV-Anlage Gerhard Wohlauf ist bereit, vor der Filmvorführung die Anlage live zu erläutern. Beginn 19 Uhr.
In Kooperation neue arbeit neue kultur, Wuppertals urbane Gärten, IG Luisenstraße, Stadt Wuppertal
Was braucht es zur langfristigen und wirkungsvollen Ursachen-Bekämpfung und zu einer Transformation der aktuellen Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme? Aus welchen Erfahrungen können wir lernen und was kann jede/r einzelne tun, um der Klimakrise entgegen zu wirken? Diese und weitere Fragen diskutieren wir mit unseren Gästen und Referent*innen: Janett Castillo, Leiterin des Klimanetzwerk Movimiento Comunal Matagalpa/Nicaragua und Andrea Stamm, Klimaschutzbeauftragte der Stadt Wuppertal
Die Folgen der Klimakrise sind weltweit und auch lokal allgegenwärtig – steigende Meeresspiegel, lange Hitzeperioden, Dürre und brennende Wälder sowie zunehmende Stürme, Startregenereignisse und Überschwemmungen. So auch in Wuppertal und in unserer Partnerstadt Matagalpa/Nicaragua. Dort hat sich deswegen das Klimanetzwerk Movimiento Comunal mit großer Eigeninitiative auf den Weg gemacht und bringt wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz vor Ort voran. Auch in Wuppertal liegt mittlerweile ein umfassendes Klimaschutzkonzept vor, welches stetig von Verwaltung und vielen zivilgesellschaftlichen Partner*innen umgesetzt und weiterentwickelt wird.
ökosoziale Transformation: aktiv mit Machen
Welche Maßnahmen sind jetzt notwendig, damit wir unsere Lebensgrundlagen in Zukunft erhalten und die schlimmsten Folgen des Klimawandels abwenden können? Vor welchen Herausforderungen stehen Kommunen weltweit und wie stellen sie sich auf die veränderten Klimaphänomene ein? Welche Schritte braucht es zur langfristigen und wirkungsvollen Ursachenbekämpfung und einer Transformation der aktuellen Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme? Aus welchen Erfahrungen können wir lernen und was kann jeder einzelne tun, der Klimakrise entgegen zu wirken?
Das Bildungs- und Vernetzungs-Projekt wird gefördert durch die Stadt Wuppertal und das BMFSFJ im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie Leben“. Weitere Infos gibt es hier: https://primaklima21.net/
Aktualisierungen zur Abstimmung – ergänzend zum Artikel 1./4.7.2022
In Berlin erfolgten am 7.7.2022 noch rechtzeitig per Abstimmung wichtige Korrekturen:
§ 9 (2) Satz 3 EEG-2023 entfällt nun ganz. Somit läuft die im Entwurf überraschend enthaltene Sanktionsmöglichkeit gem. § 52 ins Leere, falls diese nicht ohnehin auch noch gestrichen wurde. Hintergrund: Bislang gab es keine Sanktionsmöglichkeiten, sondern „nur“ Verweigerung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen. Steckersolargeräte waren davon – mangels Einspeisevergütung – nicht betroffen, es wäre nun aber fast so gekommen, da im Entwurf keine Bagatellregelung enthalten war.
Herzlichen DANK allen, die diese unsinnige Regelung durch Verbreitung und/oder Abstimmung aktiv mit verhindert haben, denn Steckersolargeräte und auch Eigenverbrauchs-PV-Anlagen sind weiterhin ein niederschwelliger Einstieg, selbst Teil der Bürger*in-Energie zu werden und an der Ernte mit teilzuhaben!
Weitere Analysen zum EEG-2023 werden folgen – und EEG-Sommer- bzw. Herbstpaket stehen ja auch noch an… Helft nun bitte weiter mit, aus dem über seit ca. einer Dekade durch EEG-Deformen und Energiewende-Verhinderungsgesetzen künstlich geschaffenen EEG…-Bürokratiemonster wieder eine klare, einfach verständliche Rahmung zu machen, wie es das Ur-EEG 2000 war! Ansonsten bleibt jede Solar-Offensive ohne den für erfolgreiche Umsetzung erforderlichen Rückenwind! Wir wollen den Umstieg auf 100% Erneuerbare bzw. die Energiewende mit Bürger*in-Energie ja unterstützen und Potentiale mit heben, wenn Entscheider*innen uns (weiter) bauen… lassen!
Auf EU-Ebene läuft es bzgl. EU-Taxonomie (noch) nicht wirklich gut:
Aktualisierung: zum aktuellen Abstimmungsergebnis bzgl. EU-Taxonomie, unfassbar, dass trotz andauernder vielschichtiger unübersehbarer Krisen mehrheitlich für Gas und Atom als „nachhaltig“ gestimmt wurde- und somit leider weiter für Mensch, Mitwelt & Klima schädliche Folgewirkungen ausgeblendet werden und (noch) nicht wirklich umgesteuert wird…
Dennoch: danke allen, die sich um echte Nachhaltigkeit bemühen!
Für den schnellstmöglichen Umstieg auf Energie aus Erneuerbaren Quellen sollten bestmöglich die Hürden aus dem Weg geräumt werden, um diese große Herausforderung endlich gesamtgesellschaftlich anzugehen. Warum drohen stattdessen nun weitere neue Hemmnisse? (inkl. Aktualisierung Kurztext v 4.7.2022)
EU-Verordnung 2016/631 – gedacht als Türöffner
Bereits per EU-VO aus 2016 sollten Steckersolarmodule bis zu 800 W für jede/n möglich werden. Prima Idee. Bei der Umsetzung in nationales Recht blieben nur noch 600 Watt. Ein Schreibfehler? Leider nein!
Zudem gingen Jahre ins Land, bis diese durch die EU-Richtlinie eröffnete Möglichkeit national Breitenwirkung erzielten konnte. Den rechtssicheren Durchbruch erwirkten Pionier-Initiativen als Nicht-Regierungs-Organisationen/NGOs der Energiewende-Bewegung Danke für diese ausgewiesene Expertise z.B. der DGS eV (Solar-Rebell) und die so wichtige Beharrlichkeit der Vielen!
Kampagne der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz verhalfen 2020 zum Durchbruch
„Die Europäische Union hat in ihrer EU-Verordnung 2016/631 kleine Erzeuger unter 800 Watt als „nicht signifikant“ eingestuft, weil sie „nicht systemrelevant“ seien. Trotzdem wollen die deutschen Netzbetreiber, dass alle Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Leistung, bei ihnen gemeldet werden. Diese Forderung haben sie in die entsprechende Vorschrift (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) hineingeschrieben. Vorgesehen ist dabei für Erzeuger bis 600 Watt AC-Leistung, wozu auch Stecker-Solargeräte nach unserer Definition zählen, ein vereinfachtes Formular. Immerhin muss nicht zwingend eine Elektrofachkraft dieses Formular ausfüllen, das können Sie auch selbst tun, wenn Sie ein Stecker-Solargerät nutzen.“ so heißt es in der PM der Verbraucher-Zentrale NRW aus Anfang 2020, mehr dazu HIER.
Niederschwelliger Einstieg in die Energiewende gelingt mit Steckersolargeräten
Steckersolargeräte sind mit Wechselrichter, Kabel und Stecker ausgestattete Module. Ein oder zwei solcher Photovoltaik-Module können z.B. am Balkon, auf dem Garagendach oder auf einer Terrasse montiert werden. Der Anschluss erfolgt über eine zum eigenen Haushalt gehörende Außen-Steckdose. So wird der Strom von der Sonne direkt für die eigenen Haushaltsgeräte verfügbar. Weitere Infos dazu sind z.B. hier zusammen gestellt: https://www.bbeg.de/unser-angebot/steckersolar/
Der Weg ist also frei? Noch.
Anstatt nun auf die lt. EU bereits 2016 ermöglichten 800 W oder noch besser 900 W (das wären dann 3 Module à 300 W) zu erhöhen, droht aktuell eine weitere unsinnige Hürde aus Berlin. Details s. hier https://mailchi.mp/machdeinenstrom.de/mini-solar-news_27062022
Seltsam ist, dass diese im ursprünglichen EEG-Entwurf vom 2.5.2022 des sog. Osterpakets nicht enthalten war. Wie das wann da reingekommen ist und von wem mit welcher Begründung, wäre schon interessant… Der Energiewende dient es so jedenfalls nicht!
Kampagne der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz verhalfen 2020 zum Durchbruch
„Die Europäische Union hat in ihrer EU-Verordnung 2016/631 kleine Erzeuger unter 800 Watt als „nicht signifikant“ eingestuft, weil sie „nicht systemrelevant“ seien. Trotzdem wollen die deutschen Netzbetreiber, dass alle Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Leistung, bei ihnen gemeldet werden. Diese Forderung haben sie in die entsprechende Vorschrift (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) hineingeschrieben. Vorgesehen ist dabei für Erzeuger bis 600 Watt AC-Leistung, wozu auch Stecker-Solargeräte nach unserer Definition zählen, ein vereinfachtes Formular. Immerhin muss nicht zwingend eine Elektrofachkraft dieses Formular ausfüllen, das können Sie auch selbst tun, wenn Sie ein Stecker-Solargerät nutzen.“ so heißt es in der PM der Verbraucher-Zentrale NRW aus Anfang 2020, mehr dazu HIER.
Appell an die Bundestagsabgeordneten für Wuppertal/Region
Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete in Wuppertal/Region,
es stellt sich die Frage, wie sich der aktuelle EEG-Entwurf 2022, der faktisch 2 Gigawatt PV-Kraftwerke – steckerfertige Erzeugungsanlagen/Balkonkraftwerke mit max. 0,6 kVA – verhindern würde, mit der Bergischen Erklärung aus 2012 (!) vereinbaren lässt, in der sich die hiesigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten bereits auf das gemeinsame Ziel „100% Erneuerbare Energien im Bergischen Land“ verständigt haben?
Energiewende in Deutschland kann weiter nur mit Beteiligung der Bürger*innen erfolgreich sein.
Aktualisierung vom 4.7.: gekürzt auf max. 2990 Zeichen, nun passend für den ePosteingang der MdBs:
Sehr geehrte/r Frau/Herr XXX,
es ist eine Binsenweisheit, dass die Energiewende in Deutschland nur unter der Beteiligung der Bürger erfolgreich sein kann. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf für das „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien“ vereint viele gute Ideen hierzu. Allerdings ist auch ein Vorhaben enthalten, welches der Erreichung dieses Ziels entgegen wirkt.
Es geht dabei um die in der Novelle des EEG vorgesehene Erweiterung der in §52 festgelegten Sanktionen für die Nichteinhaltung der technischen Vorgaben nach §9. In der aktuell noch gültigen Fassung des Gesetzes beschränken sich diese auf die Streichung der EEG-Vergütung. Der neue Gesetzesentwurf sieht jedoch vor, dies um eine zusätzliche Strafzahlung zu erweitern. Dies würde jedoch dazu führen, dass rund 200 Megawatt bereits installierter Photovoltaik-Kraftwerke wieder abgebaut und potenziell weitere 2 Gigawatt gar nicht erst installiert werden. Konkret geht es dabei um sogenannte „steckerfertige PV-Systeme“ oder auch „Balkonkraftwerke“. Das sind laienbedienbare Photovoltaik-Kraftwerke mit einer Leistung von maximal 0,6 kVA zur Eigenversorgung und Vergütungsverzicht bei eventueller geringer Einspeisung.
Aktuell sind rund 500.000 dieser Geräte am Netz. Marktkenner schätzen das Potenzial jedoch auf mindestens 5 Millionen Systeme. Der Ausbau mit diesen Kleinkraftwerken weist seit etwa 3 Jahren exponentielles Wachstum auf. Aufgrund der insgesamt geringen Leistung der Geräte sind diese nicht auf die Beschränkung der Wirkleistung auf 70% der installierten Leistung ausgelegt, sondern aktuell auf ca. 75 bis 80%. Zu einer Begrenzung auf 70% gibt es auch aus Gründen des Netzmanagements keinen Anlass, da der Großteil der Energie ohnehin direkt im Haushalt verbraucht wird. Damit entsprechen sie nicht den Anforderungen nach §9 EEG.
Bleibt die EEG-Novelle in der aktuellen Fassung bestehen, würde daher diese vielversprechende Entwicklung bei der aktiven Beteiligung der Bürger – insbesondere auch von Mietern, Wohnungseigentümern und von Hausbesitzern mit nicht geeigneter Dachfläche oder anderen Hinderungsründen – bei der Energiewende mit einem Schlag beendet. Zudem würden die Bemühung von Netzbetreibern, Bundesnetzagentur und anderen Akteuren um eine höhere Anmeldequote der Geräte zunichte gemacht.
Aus diesen Gründen fordere ich Sie dazu auf, bei Ihrer Arbeit in den Ausschüssen und bei den Beratungen im Plenum darauf hinzuwirken, dass bei der Neufassung des §52 EEG eine Leistungsgrenze von min. 0,6 kVA eingeführt wird, unterhalb derer die Strafzahlungen nicht anfallen. Dies wäre der richtige Schritt, um weiterhin einem Großteil der Bürger die Möglichkeit zu geben, aktiv am großen Ziel der Klimaneutralität unseres Energiesystems mitzuwirken.
Ich baue auf Ihre Unterstützung in dieser wichtigen Angelegenheit.
„Mit Klick auf den Button kannst du auf den Seiten des Bundestags deine*n Bundestagsabgeordnete*n ermitteln. Mit Klick auf den/die jeweilige*n Abgeordnete*n kommst du auf ihre/seine Profilseite. Dort kannst du auf „Kontakt“ klicken und in das dann auftauchende Kotaktformular den o.g. Text eintragen.
So trägst du mit dazu bei, dass das Balkonkraftwerk auch weiterhin sinnvoll und legal genutzt werden kann!“
Anm.:
Die 4 Wuppertaler MdBs sind bereits informiert. Dies übernahmen wir als in der bbeg engagierte Bürger*innen, aber gerne auch selbst anmahnen…
Das Gender-Sternchen des unsererseits redaktionell überarbeiteten Langtext entfiel im Kurz-Mustertext wg. Zeichenbegrenzung.
Langtext vom 1.7.2022 (redaktionell überarbeitet bzgl. Gender…):
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf zum „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien“ vereint viele gute Ideen hierzu. Allerdings ist auch ein Vorhaben enthalten, welches der Erreichung dieses Ziels mehr als abträglich sein wird.
Es geht dabei um die Erweiterung der in der Novelle des EEG vorgesehenen Sanktionen für die Nichteinhaltung der technischen Vorgaben nach §9 EEG. In der aktuell gültigen Fassung des EEG sind diese in §52 festgelegt und beschränken sich auf die Streichung der EEG-Vergütung. Dies ist eine sinnvolle und ausreichende Sanktion, um die Sicherheit von elektrischen Anlagen und die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten.
Die im neuen Gesetzesentwurf enthaltene Novelle des EEG sieht jedoch vor, die Sanktionen um eine zusätzliche Strafzahlung zu erweitern. Dies würde jedoch dazu führen, dass rund 200 Megawatt bereits installierter Photovoltaik-Kraftwerke wieder abgebaut und potenziell weitere 2 Gigawatt gar nicht erst installiert werden. Konkret geht es dabei um sogenannte „steckerfertige PV-Systeme“ oder auch „Balkonkraftwerke“. Das sind laienbedienbare Photovoltaik-Kraftwerke mit einer Leistung von maximal 0,6 kVA zur Eigenversorgung und Vergütungsverzicht bei eventueller geringer Einspeisung.
Aktuell sind rund 500.000 dieser Geräte am Netz. Marktkenner*innen schätzen das Potenzial jedoch auf mindestens 5 Millionen Systeme. Der Ausbau mit diesen Kleinkraftwerken weist seit etwa 3 Jahren exponentielles Wachstum auf. Aufgrund der insgesamt geringen Leistung der Geräte sind diese nicht für die Beschränkung der Wirkleistung auf 70% der installierten Leistung ausgelegt, sondern aktuell auf ca. 75 bis 80%. Zu einer Begrenzung auf 70% gibt es auch aus Gründen des Netzmanagements keinen Anlass, da der Großteil der Energie ohnehin direkt im jeweiligen Haushalt verbraucht wird. Damit entsprechen sie nicht den Anforderungen nach §9 EEG und entlasten vielmehr die Netze tatsächlich!
Bleibt die EEG-Novelle in der aktuellen Entwurfs-Fassung bestehen, würde diese bisher erfreulich gut angenommene und vielversprechende Entwicklung mit aktiver Beteiligung der Bürger*innen – insbesondere auch von Mieter*innen, Wohnungseigentümer*innen und von Hausbesitzer*innen mit nicht geeigneter Dachfläche oder anderen Hinderungsründen – bei der Energiewende schlicht beendet. Zudem würden die Bemühungen von Netzbetreibenden, Bundesnetzagentur und anderen Akteur*innen um eine höhere Anmeldequote der Geräte zunichte gemacht.
Aus diesen Gründen fordere ich und fordern wir – als Energiewende-Bewegung – Sie dazu auf, bei Ihrer Arbeit in den Ausschüssen und bei den Beratungen im Plenum darauf hinzuwirken, dass bei der Neufassung des §52 EEG eine Leistungsgrenze von min. 0,6 kVA eingeführt wird, unterhalb derer die Strafzahlungen nicht anfallen. Dies wäre der richtige und wichtige Schritt, um weiterhin zahlreichen Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, auch selbst aktiv am großen Ziel der Klimaneutralität unseres Energiesystems durch schnellstmöglichen Umstieg auf die Erneuerbaren mitzuwirken und an der Solar-Ernte teilzuhaben.
Ende Langtext
Eine dringende Änderung wäre zudem die schnellstmögliche Umsetzung des sog. EU-Winterpakets vom 30.11.2016 „Saubere Energie für alle Europäer*innen“ bzw. der Richtlinie 2018/2001/EU zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II), die gemeinschaftliche Eigenversorgung, Mieterstrom und Energy-Sharing schon längst ermöglicht hätte: https://www.buendnis-buergerenergie.de/veroeffentlichungen/publikationen
Weitere für eine gelingende Energiewende ergänzte wichtige Hintergrund-Informationen:
Machen Sie nun bitte rasch den Weg frei, damit wir – als Teil der Transformation – die Energieversorgung gemeinsam zukunftsfähig auf 100% Erneuerbare umbauen können! Wie dies sektorenübergreifend gelingen kann, haben wir in drei Arbeitspapieren des bereits Anfang 2017 bundesweit zum raschen Umstieg auf die Erneuerbarem initiierten NGO-übergreifenden „Runder Tisch“ (RT) http://www.energiewende-2030.de dargelegt, nachzulesen gerne hier: https://energiewende-2030.de/arbeitspapiere-des-runden-tisches/