Schlagwort-Archive: Recht auf Sonne

14/24 mehr Speicher und nur dosierter Netzausbau

Eine Neuberechnung des aktuellen Netzentwicklungsplans ohne Berücksichtigung von einspeisenden Kohlekraftwerken würde aufzeigen, dass wir für dezentral erneuerbare EnergiE mehr Speicher und weniger Übertragungsnetzausbau brauchen.

14/24 Faktencheck zum Themenblock 4 „dezentrale Versorgungssicherheit“ 

vielfältige Nutzungs- und Speichermöglichkeiten für erneuerbar erzeugte EnergiE, Quelle: Erklärvideo Prof. Dr. Volker Quaschning, www.youtube.com/watch

fake:

Fast alle politischen Parteien und nachgeschaltete Institutionen (z. B. Bundesnetzagentur) behaupten, dass vor einem weiteren intensiven Ausbau der Erneuerbaren Energien (PV und Windkraft) zuerst die Fernleitungsnetze bereitzustellen seien. Bevor diese nicht existierten, benötige man auch keinen nennenswerten Speicherausbau.

Fakt:

Wie von Prof. L. Jarass für die Fernleitung „SüdOst Link“ nachgewiesen wurde, wird diese Leitung nicht benötigt, um den Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu transportieren, sondern hauptsächlich für den Transport von Braunkohlestrom aus der Lausitz. Gleiches ist zu vermuten für die zwei anderen großen Fernleitungstrassen „NordSüd“- und „WestSüd“-Link. Schätzungen gehen von Netzausbaukosten zwischen 30 und 40 Mrd. € aus. Es ist zu erwarten, dass wegen berechtigter Einsprüche entlang der Trassen ein erhöhter Verkabelungsanteil notwendig wird. Dies wird vermutlich die Kosten explodieren lassen.

Dagegen würde eine Neuberechnung des aktuellen Netzentwicklungsplans, der von den vier Netzbetreibern mittels Beauftragung der Bundesnetzagentur erstellt wird, ohne Berücksichtigung von einspeisenden Kohlekraftwerken höchstwahrscheinlich ein ganz anderes Ergebnis hinsichtlich des erforderlichen Netzausbaus ergeben.

Fazit: Was tun!  

  • Erstellung einer alternativen Netzstudie, unabhängig von den vier Netzbetreibern, unter Berücksichtigung abgeschalteter Kohlekraftwerke.
  • Die sich daraus ergebende Einsparung im Netzausbau samt den Einsparungen durch die nicht zu erfolgenden Abschaltungen sind in den umgehenden Ausbau von Kurz- und später auch Langzeitspeicher umzuleiten. Diese Speicher werden später so oder so benötigt, überall.
  • Die süddeutschen Länder hängen beim Ausbau von Windenergie hoffnungslos gegenüber dem Rest der Republik hinterher. Auch deshalb erschienen zusätzliche lokale Leitungen ( auf Mittel- und Niederspannungsebene, keine Fernleitung) bzw. Speicher zumindest für die Spitzenlast unabdingbar. Es wäre nur fair, wenn die dadurch steigenden Netzentgelte bzw. Speicherausbaukosten für alle „Südländer“ moderat angepasst würden und diese nicht nach dem Gießkannenprinzip von der gesamten Bevölkerung/Industrie zu tragen wären.

 Hintergrund/Links 

  • Die Bundesnetzagentur informiert über den Stromnetzausbau:

https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/de.html;jsessionid=DEE92410B118C77508DBACC368BF2C4C

Patenschaft:

Die Freunde von Prokon e.V. (FvP) www.freunde-von-prokon.de

13/24 Recht auf Sonne  – ein Menschenrecht

Es folgt Block 4 von 7 „dezentrale Versorgungssicherheit“: Viele dezentrale Einheiten tragen zur Versorgungssicherheit bei. (Resilienz). Seit Mai 2018 sind Steckersolargeräte Bestandteil der DIN VDE.. . Sie können sie vom Laien eingesteckt und betrieben werden.

13/24 Faktencheck zum Themenblock 4 „dezentrale Versorgungssicherheit“

Steckersolar – dezentral erneuerbar & bürgernah, Quelle: DGS

fake

Steckersolargeräte, umgangssprachlich Balkonkraftwerke genannt, seien „halblegal“ und gefährlich, sie würden „gegen geltende Sicherheitsnormen verstoßen“. Diese Lügen des BDEW wurden von vielen Medien nachgeplappert und verbreitet.

Fakt

Steckersolargeräte waren nie illegal. Und wenn heute manche erklären, nachdem sie in eine Norm aufgenommen wurden, seien sie „erlaubt“, dann offenbart das nur die Unkenntnis darüber, was eine Norm ist. Normen sind kein Gesetz und werden auch nicht vom Gesetzgeber erlassen. Sie sind vielmehr ein freiwilliger Standard, den Beteiligte und Interessierte in einem gemeinsamen Prozess erarbeiten, um den Stand der Technik abzubilden. Normen sind Empfehlungen und können angewendet werden, müssen sie es aber nicht. Sie sind ein „privates Regelwerke mit Empfehlungscharakter“ (wikipedia). Das demokratische Recht, Sonnenstrom selbst zu erzeugen und zu verbrauchen, wird durch das Grundgesetz abgesichert. Das ist unser demokratisches Recht auf Sonne.

Seit Mai 2018 sind Steckersolargeräte Bestandteil der DIN VDE V 0100-551-1. Danach können sie vom Laien – also explizit nicht Elektrikern – eingesteckt und betrieben werden. In einen sogenannten Endstromkreis, also hinter der Sicherung, können bis zu 600 W eingespeist werden. In der Norm wird im Übrigen auch kein Austausch der Haushaltssteckdose verlangt. Eine intakte Schucko-Steckdose ist ausreichend. Neben der elektrischen ist die bauliche Sicherheit wichtig. PV-Module mit Glas dürfen nicht über Fußgängerbereichen bzw. generell nicht da, wo Menschen laufen, aufgehängt oder befestigt werden. Bei aufgeständerten Modulen ist auch eine ausreichende Sicherung gegen Windlasten erforderlich.

Keine Empfehlung gibt es bezüglich einer Anmeldung des Gerätes beim Stromnetzbetreiber. Darüber gibt es im Normungsausschuß noch keine Einigung – Ausgang offen.

FAZIT: Was tun!

Strom selbst erzeugen und vor Ort verbrauchen. In der Praxis bedeutet dies, dass alle Nutzer eines Steckersolargerätes nach eigenem Ermessen handeln. Wer nicht beim Stromnetzbetreiber anmeldet, hat nichts zu befürchten. Auch wenn manche Stromnetzbetreiber immer noch die Keule schwingen und drohen. Wer dennoch den Betrieb eines Steckersolargerätes anzeigen möchte, kann bei verschiedenen Organisationen und Verbraucherverbänden Vorlagen eines einfachen Meldeverfahrens herunterladen.

Hintergrund/links 

Patenschaft:

Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) www.dgs.de