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14/24 mehr Speicher und nur dosierter Netzausbau

Eine Neuberechnung des aktuellen Netzentwicklungsplans ohne Berücksichtigung von einspeisenden Kohlekraftwerken würde aufzeigen, dass wir für dezentral erneuerbare EnergiE mehr Speicher und weniger Übertragungsnetzausbau brauchen.

14/24 Faktencheck zum Themenblock 4 „dezentrale Versorgungssicherheit“ 

vielfältige Nutzungs- und Speichermöglichkeiten für erneuerbar erzeugte EnergiE, Quelle: Erklärvideo Prof. Dr. Volker Quaschning, www.youtube.com/watch

fake:

Fast alle politischen Parteien und nachgeschaltete Institutionen (z. B. Bundesnetzagentur) behaupten, dass vor einem weiteren intensiven Ausbau der Erneuerbaren Energien (PV und Windkraft) zuerst die Fernleitungsnetze bereitzustellen seien. Bevor diese nicht existierten, benötige man auch keinen nennenswerten Speicherausbau.

Fakt:

Wie von Prof. L. Jarass für die Fernleitung „SüdOst Link“ nachgewiesen wurde, wird diese Leitung nicht benötigt, um den Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu transportieren, sondern hauptsächlich für den Transport von Braunkohlestrom aus der Lausitz. Gleiches ist zu vermuten für die zwei anderen großen Fernleitungstrassen „NordSüd“- und „WestSüd“-Link. Schätzungen gehen von Netzausbaukosten zwischen 30 und 40 Mrd. € aus. Es ist zu erwarten, dass wegen berechtigter Einsprüche entlang der Trassen ein erhöhter Verkabelungsanteil notwendig wird. Dies wird vermutlich die Kosten explodieren lassen.

Dagegen würde eine Neuberechnung des aktuellen Netzentwicklungsplans, der von den vier Netzbetreibern mittels Beauftragung der Bundesnetzagentur erstellt wird, ohne Berücksichtigung von einspeisenden Kohlekraftwerken höchstwahrscheinlich ein ganz anderes Ergebnis hinsichtlich des erforderlichen Netzausbaus ergeben.

Fazit: Was tun!  

  • Erstellung einer alternativen Netzstudie, unabhängig von den vier Netzbetreibern, unter Berücksichtigung abgeschalteter Kohlekraftwerke.
  • Die sich daraus ergebende Einsparung im Netzausbau samt den Einsparungen durch die nicht zu erfolgenden Abschaltungen sind in den umgehenden Ausbau von Kurz- und später auch Langzeitspeicher umzuleiten. Diese Speicher werden später so oder so benötigt, überall.
  • Die süddeutschen Länder hängen beim Ausbau von Windenergie hoffnungslos gegenüber dem Rest der Republik hinterher. Auch deshalb erschienen zusätzliche lokale Leitungen ( auf Mittel- und Niederspannungsebene, keine Fernleitung) bzw. Speicher zumindest für die Spitzenlast unabdingbar. Es wäre nur fair, wenn die dadurch steigenden Netzentgelte bzw. Speicherausbaukosten für alle „Südländer“ moderat angepasst würden und diese nicht nach dem Gießkannenprinzip von der gesamten Bevölkerung/Industrie zu tragen wären.

 Hintergrund/Links 

  • Die Bundesnetzagentur informiert über den Stromnetzausbau:

https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/de.html;jsessionid=DEE92410B118C77508DBACC368BF2C4C

Patenschaft:

Die Freunde von Prokon e.V. (FvP) www.freunde-von-prokon.de

13/24 Recht auf Sonne  – ein Menschenrecht

Es folgt Block 4 von 7 „dezentrale Versorgungssicherheit“: Viele dezentrale Einheiten tragen zur Versorgungssicherheit bei. (Resilienz). Seit Mai 2018 sind Steckersolargeräte Bestandteil der DIN VDE.. . Sie können sie vom Laien eingesteckt und betrieben werden.

13/24 Faktencheck zum Themenblock 4 „dezentrale Versorgungssicherheit“

Steckersolar – dezentral erneuerbar & bürgernah, Quelle: DGS

fake

Steckersolargeräte, umgangssprachlich Balkonkraftwerke genannt, seien „halblegal“ und gefährlich, sie würden „gegen geltende Sicherheitsnormen verstoßen“. Diese Lügen des BDEW wurden von vielen Medien nachgeplappert und verbreitet.

Fakt

Steckersolargeräte waren nie illegal. Und wenn heute manche erklären, nachdem sie in eine Norm aufgenommen wurden, seien sie „erlaubt“, dann offenbart das nur die Unkenntnis darüber, was eine Norm ist. Normen sind kein Gesetz und werden auch nicht vom Gesetzgeber erlassen. Sie sind vielmehr ein freiwilliger Standard, den Beteiligte und Interessierte in einem gemeinsamen Prozess erarbeiten, um den Stand der Technik abzubilden. Normen sind Empfehlungen und können angewendet werden, müssen sie es aber nicht. Sie sind ein „privates Regelwerke mit Empfehlungscharakter“ (wikipedia). Das demokratische Recht, Sonnenstrom selbst zu erzeugen und zu verbrauchen, wird durch das Grundgesetz abgesichert. Das ist unser demokratisches Recht auf Sonne.

Seit Mai 2018 sind Steckersolargeräte Bestandteil der DIN VDE V 0100-551-1. Danach können sie vom Laien – also explizit nicht Elektrikern – eingesteckt und betrieben werden. In einen sogenannten Endstromkreis, also hinter der Sicherung, können bis zu 600 W eingespeist werden. In der Norm wird im Übrigen auch kein Austausch der Haushaltssteckdose verlangt. Eine intakte Schucko-Steckdose ist ausreichend. Neben der elektrischen ist die bauliche Sicherheit wichtig. PV-Module mit Glas dürfen nicht über Fußgängerbereichen bzw. generell nicht da, wo Menschen laufen, aufgehängt oder befestigt werden. Bei aufgeständerten Modulen ist auch eine ausreichende Sicherung gegen Windlasten erforderlich.

Keine Empfehlung gibt es bezüglich einer Anmeldung des Gerätes beim Stromnetzbetreiber. Darüber gibt es im Normungsausschuß noch keine Einigung – Ausgang offen.

FAZIT: Was tun!

Strom selbst erzeugen und vor Ort verbrauchen. In der Praxis bedeutet dies, dass alle Nutzer eines Steckersolargerätes nach eigenem Ermessen handeln. Wer nicht beim Stromnetzbetreiber anmeldet, hat nichts zu befürchten. Auch wenn manche Stromnetzbetreiber immer noch die Keule schwingen und drohen. Wer dennoch den Betrieb eines Steckersolargerätes anzeigen möchte, kann bei verschiedenen Organisationen und Verbraucherverbänden Vorlagen eines einfachen Meldeverfahrens herunterladen.

Hintergrund/links 

Patenschaft:

Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) www.dgs.de

12/24 Recht auf Leben, Gesundheit…

 

Die Pariser Klimaschutzziele einzuhalten, ist überlebenswichtig – für Mensch, Mitwelt & Moneten. Der Solarenergie-Förderverein eV hat dazu Verfassungsklage eingereicht und mehr als 400 Finanzinstitute fordern die Bunderegierung zum handeln auf!

nicht handeln kommt uns teuer zu stehen! Quelle: sfv eV

12/24 Faktencheck zum Themenblock 3 „Umsetzungsrahmen für 100% EE“

Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimapolitik

fake

Politik handelt für den Schutz von Mensch, Mitwelt & Klima“

Fakt

Ein Klagebündnis von Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und vielen Einzelklägern hat am 23.11.18 Klage wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben.
Fakt

Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, die schon seit Jahren zunehmend durch Hitzewellen und Naturkatastrophen in Deutschland und weltweit geschädigt werden, müssen Bundesregierung und Bundestag die globale Erwärmung konsequent bekämpfen. Zumindest müssen sie die im Pariser Klima-Abkommen vereinbarte Steigerung der Anstrengungen zur Begrenzung der globalen Erwärmung veranlassen und in der EU ihr Gewicht dafür in die Waagschale werfen. Die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestags streben jedoch zeitnahe Nullemissionen der Klimagase bei Strom, Wärme, Mobilität, Kunststoffen und Landwirtschaft nicht einmal an. Die demokratischen Entscheidungsspielräume erlauben verfassungsrechtlich nicht, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen. Genau das droht jedoch, wenn die Klimapolitik weiter so unambitioniert bleibt.

Deutschland erreicht nicht einmal seine selbstgesetzten Ziele.

Verfassungsrechtlich ist die Bundesregierung außerdem verpflichtet, ihrer Politik die aktuellen Fakten zugrunde zu legen und nicht weiter an der überholten – bereits sehr gefährlichen Grad-Grenze in der Klimapolitik festzuhalten. Sollte das BVerfG der Klage stattgeben, wäre über Deutschland hinaus auch europa- und weltweit verdeutlicht: Klimaschutz ist ein massives  Menschenrechtsproblem – er steht nicht im politischen Belieben der  jeweiligen  Mehrheit.
FAZIT: Was tun!

Die Klage wird aus Spenden und Eigenmitteln durch den SFV finanziert. Die Klage wird rechtlich vertreten von der im Umweltrecht erfolgreichen Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, der die Klage außerdem seit 2010 mit einigen Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat.
Hintergrund/Links:

  • Homepage für die Klimaklage

https://klimaklage.com/

 

  • Sfv-Solarbrief 3/18

https://www.sfv.de/solarbr/3_2018.htm

 

  • Pariser Abkommen, Vorsorgeprinzip und Menschenrechte:
    Null Emissionen in zwei Jahrzehnten?

https://www.mdpi.com/2071-1050/10/8/2812/htm (basierend auf Sfv-Gutachten)

  • Sfv-Artikel vom 8.1.2018: Rechtsgutachten belegt:
    Deutschland missachtet Verbindlichkeit des Pariser Klimaschutzvertrags

https://sfv.de/artikel/rechtsgutachten_belegt_deutschland_missachtet_verbindlichkeit_des_pariser_klimas.htm

 

  • „Mehr als 400 internationale Großinvestoren rebellieren gegen die unzureichenden Maßnahmen von Regierungen weltweit gegen den Klimawandel – und fordern sie zu entschlossenem Handeln auf. Derzeit verhandeln mehr als 190 Staaten auf der UN-Klimakonferenz im polnischen Katowice über die Durchführung des 2015 vereinbarten Weltklimavertrags von Paris.“

„Nur 17 Länder weltweit erfüllen laut Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU)die in Paris vereinbarten Etappenziele. Auch Deutschland hinkt seinen eigenen Klimaschutzvorgaben hinterher. Und selbst wenn alle Regierungen ihre Versprechungen von 2015 einlösen würden, liefe das auf einen Temperaturanstieg von mindestens 3,2 Grad hinaus.“

„Ohne eine grundlegende politische Veränderung könne es einen langfristigen Temperaturanstieg von rund vier Grad geben, warnt der britische Vermögensverwalter Schroders, der den Appell mitträgt. Dies könne zu weltweiten wirtschaftlichen Einbußen in Höhe von 23.000 Milliarden Dollar führen. Zum Vergleich: Diese Verluste wären mindestens dreimal so hoch wie der Schaden durch die globale Finanzkrise von 2008.“

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/klimakonferenz-in-katowice-finanzkonzerne-fordern-regierungen-zum-handeln-auf-a-1242765.html

Aktionen und Veranstaltungen

 

  • Sondervorstellung des Polit-Dramas „Wackersdorf“ mit anschließender Diskussion zur Protestkultur/ Demokratieverständnis hin zum Strukturwandel für Kohleregionen Samstag, 15.12.2018  von 14:00 – 17:00 Uhr 
    Apollo Kino & Bar Pontstraße 141 -149 in Aachen, 
    Kartenreservierung unter http://www.apollo-aachen.de/?page_id=807 oder Tel: 0241 900 84 84

Das Polit-Drama „Wackersdorf – Wehrt Euch leistet Widerstand“ zeigt die Hintergründe, die zum legendären Protest gegen den Bau der Wiederaufbereitungsanlage in der Oberpfalz führten. Rund 30 Jahre später im Hambacher Wald im nordrhein-westfälischen „Rheinischen Revier“ spitzt sich der jahrelange Kampf der „Umweltaktivisten“ begleitet durch einen breiten Bürgerprotest unnötigerweise zu. Zusätzlich zu der Frage der Protestkultur und dem heutigen Demokratieverständnis drängt sich die Frage nach dem Stellenwert der Natur und unserer Lebensgrundlagen auf. Darüber und wie wir Alternativen für die Region „Rheinisches Revier“ oder weitere Kohleregionen schaffen können, möchten wir nach der Filmvorführung und einigen Kurzbeiträgen der geladenen Referenten mit allen Anwesenden diskutieren.

 

Patenschaft:

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. http://www.sfv.de

11/24 Macht die Dächer voll

Um die Pariser Welt-Klimaschutzziele einzuhalten, muss der PV-Zubau mindestens verachtfacht werden. Für eine erfolgreiche Solarisierung müssen der Ausbau-Deckel von 52 GW für PV sofort und ersatzlos gestrichen und alle Hemmnisse im EEG beseitigt werden. www.njuuz.de

11/24 Faktencheck zum Themenblock 3
„Umsetzungsrahmen für 100% EE“

fake: Die Großen Koalitionen der Kanzlerschaft von Angela Merkel hätten eine „tiefgreifende Transformation der Energieversorgung“ und damit eine „Rettung der Energiewende“ eingeleitet.

Fakt: Seit 2009 wurde das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in sein Gegenteil verkehrt und zu einem Behinderungsgesetz für alle Erneuerbaren Energien umgestaltet. Denn das Geschäft mit den fossilen Brennstoffen und den damit verknüpften Verbrennungstechnologien ist riesig und die politische Macht derer, die daraus ihre Vorteile ziehen, ist längst nicht gebrochen.

 

wir brauchen mehr statt weniger saubere Energie aus der Sonne! (Quelle: Energy Watch Group)

Der durch die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgelöste Einbruch ist dramatisch! Dies zeigen auch die Charts der Energy Watch Group sehr deutlich.

Vielen Solarfreunden erschienen 2011 die Regierungsbeschlüsse zur Energiewende als Sieg der Erneuerbaren. Doch das Gegenteil trat ein. Das ursprüngliche EEG stammte aus dem Jahr 2000. Seither gab es mehr als 10 Gesetzesänderungen mit fatalen Folgen: Der Ausbau der Freiflächenanlagen bei Solar und Wind wird durch neu eingeführte Ausschreibungen eingeschränkt. Als bürokratisches Monster behindert das EEG den Ausbau von Dachanlagen und die Nutzung von Speichern. Auch im Jahr 2018 geht diese Verschärfung in Form des Energiesammelgesetzes weiter. Das Ergebnis ist der Einbruch bei der Photovoltaik (PV) und das drohende Verfehlen der Klimaziele.

mehr BürgerEnergiE schafft mehr Akzeptanz, Teilhabe, saubere EnergiE (Quelle: Energy Watch Group)

FAZIT: Was tun! Um die Pariser Klimaschutzziele einzuhalten, muss der PV-Zubau mindestens verachtfacht werden. Für eine erfolgreiche Solarisierung müssen der Ausbau-Deckel von 52 GW für PV sofort und ersatzlos gestrichen und alle Hemmnisse im EEG beseitigt werden.

Hintergrund/Links

Urfassung des EEG 2000 https://www.clearingstelle-eeg.de/files/private/active/0/4-Gesetzesbeschl_BR-Ds_109-00.pdf
Es wurde von SPD und B90/Die Grünen in den Bundestag eingebracht. CDU/CSU und FDP stimmten gegen das Gesetz:
http://webarchiv.bundestag.de/archive/2005/0113/bic/hib/2000/0005004.html

Hinweise zu Aktionen und Veranstaltungen

Buchtipp

  • Rothacher, Schwarzburger, Timke Beuth, Stromspeicher für die Gewerbe und Industrie, 218 Seiten, 2018 ISBN-13: 978-3410257554

Patenschaft:

Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) www.dgs.de

10/24: EU-Richtlinie zu Prosum stärkt Erzeuger-Verbrauchergemeinschaften

Neue EU-Richtlinie stärkt Prosum und ermöglicht Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften. Bürgerenergie ist dafür wichtige Pionier-Akteursgruppe der Energiewende beim Umstieg auf 100% EE, dezentral erneuerbar, regional & bürgernah

EU-RL+Prosum stärkt BürgerEnergiE, Quelle: Klima-Allianz Deutschland

fake:
„Energieerzeugung geht nur zentral – in Atom- & Kohlekraftwerken.“

Fakt:
Unzählige Bürgerinnen und Bürger sind hoch motiviert, zur Energiewende beizutragen – etwa, indem sie eine eigene Solaranlage betreiben und damit zu Eigenversorgern werden. Wenn Menschen zu „Prosumenten“ werden, also Produzenten und Konsumenten in einer Person sind, wird die Energieversorgung vom ehemals fremdbestimmten Monopolprodukt zur Mitmach-Angelegenheit. Die selbst erzeugte und direkt genutzte Energie kann damit zum Kernelement des künftigen dezentralen Energiesystems werden.

Eigenversorgung aus Erneuerbaren Energien wird in Deutschland schon lange propagiert. Bis 2012 gab es im Erneuerbare-Energien-Gesetz gar einen Eigenverbrauchsbonus. Wer seinen Strom selbst erzeugte und diesen verbrauchte, ohne ihn durch ein öffentliches Stromnetz zu leiten, bekam eine separate Förderung. Diese wurde folgerichtig abgeschafft, als Strom aus Solaranlagen immer billiger wurde.

Doch kaum zwei Jahre später schlug Bundeswirtschaftsminister Gabriel mit dem Vorschlaghammer auf den Eigenverbrauch ein. Er setzte durch, dass auf selbst verbrauchten Strom eine so genannte Sonnensteuer (in Form einer anteiligen EEG-Umlage) gezahlt werden musste. Die Konsequenz war, dass der Ausbau der Eigenversorgung aufgrund der Regulierung, der finanziellen Benachteiligung und der ausgeuferten Bürokratie stark zurückgegangen ist.

FAZIT: Was tun!
Jeder kann sehen, dass gerade in den Städten noch viele Dachflächen ungenutzt sind, weil finanzielle und bürokratische Hürden einer Solaranlage entgegenstehen. Millionen Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner müssen deshalb schmutzigen Kohlestrom oder gefährlichen Atomstrom aus dem Netz beziehen – anstatt saubere Sonnenenergie dort zu erzeugen, wo sie verbraucht wird: also auf dem eigenen Dach oder dem des Nachbarn.

Ein Hoffnungsschimmer ist die europäische Erneuerbare-Energie-Richtlinie, die im November 2018 vom EU-Parlament beschlossen wurde. Zum ersten Mal erhalten StromverbraucherInnen europaweit das Recht, Strom selbst zu erzeugen, zu speichern und zu verkaufen, ohne dass sie dabei mit diskriminierenden Vorgaben, unverhältnismäßigen bürokratischen Hindernissen oder Abgaben und Umlagen belastet werden dürfen.

Auch in Deutschland könnte der Weg wieder geebnet werden, dass aus passiven Verbrauchern aktive Eigenversorger werden. Über einen Bürgerstromhandel könnten EigenversorgerInnen zudem ihre erzeugte Energie in der Nachbarschaft verkaufen, beispielsweise durch digitalen Handel.

Mit einer substanziellen Reform der deutschen Energiegesetzgebung in den Jahren 2019 oder 2020 kann Deutschland diese historische Chance nutzen: Nämlich, dass endlich wieder die Rahmenbedingungen für die Eigenversorgung verbessert werden können. Das Bündnis Bürgerenergie ist fest entschlossen, diese Chance zu nutzen. Wir setzen dabei auf Ihre tatkräftige Unterstützung.

Hintergrund/Links

  • Die Stellungnahme des auf Energierecht spezialisierten Rechtsanwalts Dr. Philipp Boos, die dieser gemeinsame mit dem BBEn Ende November der Presse vorstellte:

23.11.2018: ENERGIERECHTLICHE STELLUNGNAHME VORGESTELLT
– NEUE RICHTLINIE DER EU STÄRKT EIGENVERSORGUNG

„Mit der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird die Europäische Union das Recht auf erneuerbare Eigenversorgung europaweit verankern. Die Stellungnahme zeigt, dass die Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie diverse Änderungen vornehmen muss.
Dies eröffnet die historische Chance, dass bisher passive Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig massenhaft zu aktiven Eigenversorgern werden können. Der Energierechtler sieht zukünftig Handlungsbedarf im deutschen Energierecht. „Die EE-Eigenversorgung aus Anlagen mit einer Leistung unter 30 Kilowatt muss von allen Abgaben, Umlagen und Gebühren freigestellt werden. Das gilt jedenfalls, sofern für die Anlage keine Förderung nach dem EEG oder KWKG in Anspruch genommen wird“, so Dr. Philipp Boos auf der Pressekonferenz.“

https://www.buendnis-buergerenergie.de/aktuelles/news/?newsid=424&cHash=11bc45de499967dce198dba8c1e9e8c3

Aktuell

  • so z.B. die Bergische BürgerEnergie-Genossenschaft eG bbeg auf dem WSW-Talmarkt… und da ist noch viel mehr drin – bis hin zu nachbarschaftlichem Stromverkauf.

Patenschaft:

Bündnis BürgerEnergie e.V. (BBEn) www.buendnis-buergerenergie.de
Aktuell: EnergiE zum Leben, auch in W-Nord (E-W-Nord), www.w-nord.de